Ein Antrag, ein Ziel

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser

Die Adelholzener Alpenquellen GmbH hat seit 1977 wiederholt geprüft und genehmigt, das Recht zur Entnahme von Grundwasser aus dem Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos, das zur Herstellung von Mineralwasser, mineralwasserbasierten Getränken und zur Versorgung ihres Betriebes mit Trinkwasser genutzt werden kann, erhalten. 

Dieses Recht garantiert bis heute außerdem, dass Adelholzener die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen mit sicherstellt.

Aktuell besteht das Wasserrecht in Form von stets widerruflichen und befristeten beschränkten Erlaubnissen in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Diese Erlaubnisse laufen aus. Zur Sicherung und zum Erhalt des Betriebes wird eine Fortsetzung der heutigen Rechte beantragt.

Zur Schonung des Grundwassersystems wird dabei die beantragte Entnahme auf insgesamt sechs Brunnen verteilt.

Die Adelholzener Alpenquellen beantragen die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A3, A4, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke sowie der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.

Der Antrag wird bewusst für unterschiedliche Laufzeiten gestellt. Denn Ziel ist es, bis zum Jahr 2035 die Trinkwasserversorgung durch aufwändig zu erschließende, alternative, oberflächennahe Quellen neu aufzubauen, ohne das Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos dafür in Anspruch nehmen zu müssen. 

Die für die Trinkwasserversorgung maßgebliche Befristung sieht daher lediglich eine übergangsweise Laufzeit von 10 Jahren vor. Für die Mineralwasserversorgung wird die auch bislang übliche Laufzeit von 25 Jahren beantragt.

Der eingereichte 

ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER WASSERRECHTLICHEN ERLAUBNIS ZUR ENTNAHME VON GRUNDWASSER AUS DEN BRUNNEN A1, A2, A3, A4, A5 UND A6

ist unter dem Link Wasserrechtsantrag als PDF-Dokument einsehbar. Jedes der zwölf Kapitel wird nachfolgend kurz zusammengefasst.

Das Wasserrecht der Adelholzener Alpenquellen

Die Adelholzener Alpenquellen GmbH, die Antragstellerin in diesem Verfahren, ist tief in der Region verwurzelt, in der sie beheimatet ist. Das Unternehmen befindet sich am Fuße des Hochfelln – direkt in den Bayerischen Alpen. Die Primus-Quelle, der Ursprung des Unternehmens, ist seit 1907 im Besitz der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul. Die Kongregation ist Alleineigentümerin der Adelholzener Alpenquellen GmbH.

Die Antragstellerin hat seit 1977 das Recht zur Entnahme von Grundwasser im Gebiet des Bergener Mooses zur Herstellung von Mineralwasser, mineralwasserbasierten Getränken und – da ein Anschluss an eine öffentliche Trinkwasserversorgung weder damals noch heute möglich ist – zur Versorgung ihres Betriebes mit Trinkwasser. Zudem garantiert dieses Recht, dass die Antragstellerin die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen mit sicherstellt.

Aktuell besteht das Wasserrecht in Form von stets widerruflichen und befristeten beschränkten Erlaubnissen in Höhe von insgesamt 1,59 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Diese Erlaubnisse laufen aus. 

Die Antragstellerin beantragt die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A3, A4, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke sowie der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.

Der Antrag wird bewusst für unterschiedliche Laufzeiten gestellt. Denn Ziel der Antragstellerin ist es, bis zum Jahr 2035 die Trinkwasserversorgung durch aufwändig zu erschließende, alternative, oberflächennahe Quellen neu aufzubauen, ohne das Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos dafür in Anspruch nehmen zu müssen.

Die für die Trinkwasserversorgung maßgebliche Befristung sieht daher lediglich eine übergangsweise Laufzeit von 10 Jahren vor. Für die Mineralwasserversorgung wird die auch bislang übliche Laufzeit von 25 Jahren gestellt.

Durch die Vorhaben wird weit weniger Grundwasser entnommen, als kontinuierlich neu gebildet wird. Das zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke entnommene Grundwasser ist Teil des Wasserkreislaufs, es erneuert sich kontinuierlich, weist kein hohes Alter auf und ist daher nicht Teil einer sog. eisernen Reserve.

Dies bestätigen unter anderem seit dem Beginn der Grundwasserförderung im Jahr 1977 gewonnene Daten. Diese – aktuell sogar im 5-Minuten-Takt erhobenen – Monitoring-Daten zeigen: Die Grundwasserstände an den Brunnen der Vorhaben sind seit jeher unverändert. Wasserstände sind nicht gesunken oder gefallen. Ein künftiges Absinken von Pegeln ist ausgeschlossen.

Rechte Dritter sind nicht betroffen und werden nicht beeinträchtigt.

 

Von wem und warum wird der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt?

Antragstellerin ist die Adelholzener Alpenquellen GmbH. Sie ist seit jeher im Besitz der Barmherzigen Schwestern von hl. Vinzenz von Paul und ist heute einer der führenden Mineralbrunnen in Deutschland.

Mit den Erlösen finanziert die Kongregation unterschiedliche soziale Projekte, welche sich wirtschaftlich selbst nicht tragen. Vor allem sind dies Krankhäuser, Altenheime, Bildungseinrichtungen für Pflegeberufe und Einrichtungen für Betreutes Wohnen sowie Seniorenwohnanlagen in München und Südbayern. Über 1.800 Mitarbeiter:innen sind neben den Ordensschwestern in den Einrichtungen der Kongregation beschäftigt.

Adelholzener produziert und vertreibt nichtalkoholische Getränke wie Mineral- und Heilwasser sowie mineralwasserbasierende Erfrischungsgetränke unter den Marken Adelholzener und Active O2.

Das Unternehmen beliefert mit seinen Produkten den Getränkefachgroßhandel, den Lebensmitteleinzelhandel, den Convenience-Bereich sowie die Gastronomie und Hotellerie. Dabei ist der Fokus der Geschäftstätigkeit primär auf Bayern und erst in zweiter Linie auf den nationalen Markt gerichtet. Der Absatzanteil beläuft sich 2023 auf 80 % in die Region Süddeutschland. Die Exportquote beträgt lediglich 4,3 %.

Adelholzener versteht sich aufgrund ihrer über 100-jährigen Tradition bei der Nutzung ihrer Quellen und ihrer jahrzehntelangen Heil- und Mineralwasserherstellung als beständiger und zuverlässiger Begleiter der Verbraucherinnen und Verbraucher und als Anbieterin von nachhaltigen, hoch qualitativen und damit zeitlos reinen Premiumprodukten, gleich welche Herausforderungen aktuelle Zeiten mit sich bringen.

Zudem stellt Adelholzener die Versorgung der Allgemeinheit sicher. Seit 1979 unterstützt Adelholzener zusätzlich die kommunale Trinkwasserversorgung: als Redundanz bei Wartungsarbeiten, bei Versorgungsausfällen und für die Versorgung des Bergener Ortsteils Bernhaupten. Die Adelholzener Alpenquellen stellen die Versorgung der Allgemeinheit im Sektor Ernährung sicher, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Adelholzener zählt daher zur sogenannten kritischen Infrastruktur und hat in den vergangenen Jahren durch Lieferung von Mineralwasser in Flaschen wiederholt im Rahmen bestehenden Notlagen bei der Trinkwasserversorgung den Zivilschutz unterstützt und so maßgeblich mitgewirkt, die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sicherzustellen.

Adelholzener beschäftigt rund 750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie stellt damit für viele Familien in der Region die Grundlage für den Lebensunterhalt dar.

Warum wird ein Wasserrechtsantrag gestellt?

Adelholzener beantragt die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A3, A4, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der betrieblichen Wasserversorgung inklusive der Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke sowie der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.

Es wird in Summe die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr beantragt. Das entspricht 8.400 Kubikmeter pro Tag bzw. 450 Kubikmeter pro Stunde für die Brunnen A1, A2, A3, A4, A5 und A6 bis zum 31.12.2035.

Vom 01.01.2036 bis zum 31.12.2050 wird für eine Fördermenge von bis zu 1,29 Mio. Kubikmeter pro Jahr die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis beantragt.

Zum besseren Verständnis der beantragten Entnahmemenge:

Die für die Brunnen A1 bis A6 beantragte Fördermenge entspricht der jährlichen Niederschlagsmenge von 9 Tagen im antragsgegenständlichen Neubildungsgebiet. Basierend auf Messdaten von 01.01.1978 bis 31.12.2021 (8.417 Tage mit Niederschlag) gibt es in diesem Gebiet rund 195 Tage mit Niederschlag im Jahr. Die beantragte Entnahmemenge stellt damit 3,8% des Niederschlages in diesem Gebiet dar.

Die Brunnen A1 bis A6

Der Ursprung des Unternehmens liegt im Gewinnungsgebiet der Primus Quelle in Bad Adelholzen. Seit 1907 im Besitz der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul wurde sie im Jahr 1939 als staatliche Heilquelle anerkannt. Ab 1970 begann die Entwicklung zu dem heutigen Industriebetrieb.

Nachdem ein Anschluss an die kommunale Trinkwasserversorgung nicht möglich war und bis heute, mangels ausreichender Kapazitäten der kommunalen Trinkwasserversorger, nicht möglich ist, wurden mehrere, zum Teil sehr tiefe Erkundungsbohrungen nach Grundwasser abgeteuft. Die niedergebrachten Erkundungen in Betriebsnähe waren erfolglos. So wurde 1977 auf behördliche Empfehlung die Suche nach Trinkwasser für den Betrieb auf das Bergener Moos ausgedehnt und der Brunnen A1 gebohrt. Seitdem sichert er die betriebliche Wasserversorgung.

Mit dem Bescheid aus dem Jahr 1988 wurde das im Brunnen A1 erschlossene Grundwasser als natürliches Mineralwasser amtlich anerkannt. Somit konnte es ab diesem Zeitpunkt neben den bisherigen Nutzungen auch als Mineralwasser abgefüllt bzw. zur Herstellung mineralwasserbasierender Getränke verwendet werden.

1989 erfolgte die Bohrung des Brunnens A2 und deren Ausbau zur Fassung. 2008 wurde eine dritte Bohrung abgeteuft und als kleinkalibriger Brunnen gesichert. Ein Jahr später folgte die Brunnenbohrung A4. Mit dem Brunnen A5 (2018) und dem Brunnen A6 (2022) wurde ein zur Sicherung der Versorgung erforderliches, redundantes System geschaffen.

Alle Brunnen sind heute in einem einwandfreien, technischen Zustand. Sie fassen nur Wasser im tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Gegen Tagwasser und höhere Grundwasserleiter sind sie durch Stahlrohre und Tonabdichtungen abgesperrt, so dass keine hydraulischen Kontakte zum tieferen Grundwasserleiter möglich sind.

Im Wasserrechtsantrag werden alle Brunnen einzeln entsprechend ihrem geologischen Profil und ihrer technischen Beschaffenheit beschrieben. Der Antrag enthält zudem eine detaillierte Beschreibung der betrieblichen Infrastruktur, die über Jahrzehnte, Ausbaustufe über Ausbaustufe, mitgewachsen ist. Dieses verzweigt gewachsene Leitungsnetz wird in den kommenden Jahren neu ausgerichtet und nach Wassernutzungen getrennt werden. Damit wird die Grundlage gelegt, die künftige Trinkwasserversorgung des Werkes von der bestehenden Grundwasserentnahme loszulösen.

Das Neubildungs- und Gewinnungsgebiet

Der geologische Aufbau des Gebietes um die Ortschaft Bergen und generell des Chiemgaus wurde in der Vergangenheit immer wieder erforscht und beschrieben. 

Betrachtet man den geologischen Aufbau von Süden nach Norden, so sind die ältesten Gesteine in der Kalkalpinen Zone zu finden. Bergen liegt, geologisch betrachtet, an der Schnittstelle der Kalk-Alpinen Zone (im Süden), der Flysch-Zone (im Südosten), dem Helvetikum (im Nord-/Osten) und der Molasse-Zone (im Norden). 

Im Wasserrechtsantrag werden die einzelnen Zonen und Schichten beschrieben und in Karten ausgewiesen. 

Die Entstehung des Adelholzener Mineralwassers zeichnet sich unter anderem durch einen einzigartigen geologischen und hydrogeologischen Sonderfall aus. Im Regelfall liegt das Gewinnungsgebiet eines Mineralbrunnens, also der Bereich, in welchem die Brunnen zur Förderung des Grundwassers liegen, innerhalb des Neubildungsgebietes, also innerhalb des Bereichs, in welchem auch die Grundwasserneubildung stattfindet.

Im vorliegenden Sonderfall sind Neubildungsgebiet und Gewinnungsgebiet durch die besonderen geologischen Verhältnisse räumlich voneinander getrennt. Sie unterscheiden sich ganz erheblich in ihrem geologisch-hydrogeologischen Aufbau.

Das Neubildungsgebiet liegt im Kalkalpin. Unterschiedliche Grundwasserleiter in verschiedenen Tiefen gibt es in diesem Bereich nicht. Bei dem Kalkalpin handelt es sich um einen – sich über alle Tiefen des Gebirges erstreckenden – Kluftgrundwasserleiter (GWL 3). Dieser Kluftgrundwasserleiter weist eine geringe nutzbare Porosität auf. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist dort gering. Aus dem Kluftgrundwasserleiter strömt Grundwasser nach Norden dem Gewinnungsgebiet zu. 

Das Gewinnungsgebiet liegt nicht im Kalkalpin, sondern im Bereich eines nacheiszeitlich mit Sedimenten verfüllten Gletscherseitenarms. Hier gibt es verschiedene, übereinanderliegende Grundwasserleiter in unterschiedlichen Tiefen. Das antragsgegenständliche Grundwasservorkommen befindet sich im sogenannten zweiten Grundwasserleiter (GWL 2). Bei diesem handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter mit Lockergesteinen, überwiegenden Kiesen, welche eine deutlich höhere Porosität aufweisen. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist hier höher als im Neubildungsgebiet.

Die Adelholzener Brunnen liegen in diesem Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos. Unter dem Bergener Moos befindet sich im zweiten, tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) das zu fördernde Adelholzener Grundwasservorkommen.

Dieses Grundwasservorkommen ist durch eine mächtige Seetonschicht nach oben hin abgedichtet. Eine Neubildung durch Versickern von oben aus dem oberflächennahem, ersten Grundwasserstockwerkt (GWL 1) ist hier aufgrund des geologisch-hydrogeologischen Aufbaus nicht möglich. Im Gewinnungsgebiet, also im Bereich des Bergener Mooses selbst erfolgt daher keine Neubildung von Grundwasser für das darunter befindliche Grundwasservorkommen (GWL 2).

Grundwasser, welches in das Adelholzener Grundwasservorkommen im tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) im Gewinnungsgebiet zuströmt, sickerte rund 60 bis 70 Jahre durch den Kluftgrundwasserleiter des Kalkalpins (GWL 3) im südlich gelegeneren Neubildungsgebiet.

Wird Grundwasser aus dem GWL 2 zu Tage gefördert, fließt ihm aus dem Kluftgrundwasserleiter von Süden her, kontinuierlich Grundwasser neu zu. Wird Grundwasser nicht zu Tage gefördert, ist das Grundwasservorkommen gesättigt und aus dem Kluftgrundwasserleiter kann kein Grundwasser zufließen. In diesem Fall strömt das Wasser tief im Inneren des Gebirges in Richtung Osten und Westen ab. Als Teil des Wasserkreislaufs wird es in der Regel bis ins Meer gelangen. 

Seit 1990 führt Adelholzener Untersuchungen mittels Isotopen durch. Das Grundwasser im GWL 2 weist Jung- bzw. Altwasseranteile auf und kann im Durchschnitt auf rund 60 bis 70 Jahre bestimmt werden. Es handelt sich bei dem Grundwasser im Gewinnungsgebiet daher nicht um eine so genannte „fossile eiserne Reserve“ mit einer Altersstruktur von mehreren tausend Jahren.

Die Ägidiusquelle, die Wasserversorgung des Ortsteils Pattenberg und die privaten Quellen

Im Neubildungsgebiet des kalkalpinen Hinterlandes finden sich unterschiedliche Nutzungen. Vor allem die Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, d.h. die Ägidiusquelle der Gemeinde Bergen und die Wasserversorgung des Ortsteils Pattenberg.

Neben diesen Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung finden sich zahlreiche private Fassungen, die für Trinkwasser- und/oder Brauchwasserzwecke genutzt werden. Eine Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz war bisher und ist bis dato nicht möglich.

Im Wasserrechtsantrag werden die einzelnen Quellen und Brunnen beschrieben und in Karten ausgewiesen.

Das antragsgegenständliche Grundwasservorkommen steht in keinem hydrogeologischen Zusammenhang mit den zuvor genannten Nutzungen Dritter. Grundwasser, welches durch sonstige Nutzer dem Wasserhaushalt entzogen wird, gelangt nicht in das Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos. Die Entnahme von Grundwasser aus dem antragsgegenständlichen Grundwasservorkommen kann die bekannten, sonstigen Nutzungen nicht beeinträchtigen.

Ägidiusquelle

Die im alpinen Hinterland liegende Ägidiusquelle bildet die einzige, eigene Grundlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen. Daneben erfolgt die Versorgung aus dem System von Adelholzener und durch den Zukauf von der nördlich gelegenen Mühlener-Gruppe.

Die im Wasserrechtsantrag einsichtigen Ergebnisse des Gutachtens Eichenseher belegen, dass eine Beeinträchtigung der Ägidiusquelle durch die beantragten Wasserentnahmen durch Adelholzener auszuschließen ist.

Obgleich dies gesichert ist, hat Adelholzener dennoch zur dauerhaften Überprüfung, im Zuge der Vorbereitung dieses Antrages, im Sommer 2024 eine neue Grundwassermessstelle, die GWM 14 F/T in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Ägidiusquelle errichtet und inzwischen in Betrieb genommen.

Wasserversorgung Ortsteil Pattenberg

Der Ortsteil Pattenberg der Gemeinde Bergen ist nicht an das Versorgungsgebiet Bergen, d.h. die Ägidiusquelle angeschlossen. Die Trinkwasserversorgung wird durch Wasser-Besitz-Vereinigung Pattenberg wahrgenommen.

Die im Wasserrechtsantrag einsichtigen Begründungen zeigen, dass eine Beeinflussung der drei Gewinnungsanlagen von Pattenberg durch die Entnahme der Adelholzener Brunnen auszuschließen ist.

Quellkartierung

Im Sommer 2021 fand eine Kartierung von Quellen, meist im kalkalpinen Hinterland des Weißachentales, statt. Insgesamt wurden 56 Quellen aufgenommen. Im Wasserrechtsantrag findet sich eine anonymisierte Version der ausführlichen Dokumentation.

Die kartierten Quellen im Neubildungsgebiet liegen in Höhenlagen von ca. 600 bis zu 1300 m ü. NN. Die im tieferen Grundwasserleiter des Adelholzener Gewinnungsgebietes gelegenen Brunnen fassen Wasser im Niveau von ca. 360 bis 457 m ü. NN. Ihre Ruhedruckpotenziale liegen bei ca. 530 m ü. NN. Aufgrund dieser Höhenunterschiede ist ein hydraulischer Kontakt zwischen den Quellen im Neubildungsgebiet und den Brunnen fachtechnisch auszuschließen.

Obgleich dies gesichert ist, hat die Antragstellerin dennoch zur dauerhaften Überprüfung auch hier, im Zuge der Vorbereitung dieses Antrages, im Herbst/Winter 2024 zwei neue Grundwassermessstellen, die GWM 14, nahe der Ägidiusquelle und die GWM15 in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einer der am häufigsten von Dritten thematisierten Quelle im Weißachental errichtet und inzwischen in Betrieb genommen.

Mehr Neubildung als Entnahme

Das Gebiet, in dem das Grundwasser für die antragsgegenständliche Entnahme neu gebildet wird (Neubildungsgebiet), zeichnet sich durch besonders günstige Randbedingungen aus. Die Gesamtfläche von rund 24,484 Quadratkilometer ist nahezu unversiegelt. Niederschläge können unter optimalen Bedingungen versickern. Optimal sind hierfür insbesondere die auf Grund der Höhenlage geringeren Temperaturen im Neubildungsgebiet. Das Neubildungsgebiet liegt im Kalkalpin, am nördlichen Alpenrand. Niederschläge finden hier, auch prognostiziert unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels, in überdurchschnittlichem Umfang und in überdurchschnittlicher Anzahl statt. 

Es wird, auch bei einer worst-case-Betrachtung, weit mehr Grundwasser neu gebildet, als die Antragstellerin zum Gegenstand ihres Antrags macht.

Diese worst-case-Betrachtung wurde während der Bearbeitung dieses Antrags, auf Grund der im Jahr 2024 erfolgten Veröffentlichung geänderter klimatischer Daten durch Behörden, wiederholt und entsprechend noch konservativer, im Detail sachverständig angestellt.

Die Wasserrechtliche Erlaubnis für unterschiedliche Bedarfe

Der Produktionsbetrieb der Antragstellerin war in den 70er Jahren gezwungen, sich eine eigene, sichere, betriebliche Wasserversorgung aufzubauen, da keine Versorgung durch die lokalen öffentlichen Wasserversorger in Bezug auf Menge und Qualität möglich war. 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine kleinere Produktpalette aus dem Heil- und Mineralwasservorkommen St. Primus östlich des heutigen Betriebes abgefüllt. Um die erforderlichen Betriebswässer mit einer Mindestqualität „Trinkwasser“ zu erschließen, wurde in der Folge der Brunnen A1 im Bergener Moos gebohrt. Dessen ausgezeichnete Wasserqualität führte in einem weiteren Schritt zu einer amtlichen Anerkennung als natürliches Mineralwasser. 

Der Betrieb der Antragstellerin zeigte seit 1970 parallel zum wirtschaftlichen Erfolg eine bauliche Entwicklung, die sich neben der Veränderung der Gebäudesituation auch in der betrieblichen Infrastruktur widerspiegelt. Der Wasserbedarf des Werkes wird zurzeit im Hinblick auf Mineral- und betriebliches Trinkwasser vollständig aus den Fassungen im Gewinnungsgebiet „Bergener Moos“ gedeckt.

Im Wasserrechtsantrag werden die betrieblichen Einrichtungen und die darauf aufbauende innerbetriebliche Wasserversorgung und –verteilung beschrieben. Zu deren Sicherung stellt Adelholzener den Wasserrechtsantrag. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke (Kategorie 1A) sowie zum Endspülen und Rinsen der Flaschen sowie zur Desinfektion der Flaschenverschlüsse (Kategorie 1B). Sie ist für den Bestand der Antragstellerin existenziell.

Der Bedarf für die Mineralwasserproduktion der Marken Adelholzener und Active O2 ist Gegenstand dieses Antrages. Das entsprechende Mineralwasser wird aus dem antragsgegenständlichen Grundwasservorkommen gewonnen. Entsprechende Anerkennungen als amtlich anerkanntes, natürliches Mineralwasser und eine Nutzungsgenehmigung sind vorhanden. Dieses Mineralwasser kann ausschließlich aus dem antragsgegenständlichen Grundwasservorkommen gewonnen werden. 

Im Zeitraum bis 2035 wird Adelholzener versuchen, Alternativen zur betrieblichen Wasserversorgung (Kategorie 2), die kein Mineralwasser der Kategorie 1A und 1B benötigen, zu finden und in der technischen Anbindung zu realisieren. Bis zum Abschluss dieser Maßnahmen erfolgt die gesamte Wasserversorgung des Betriebes aus den eigenen Brunnen. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen zur Einsparung von Wässern der Kategorie 1B geplant und eingeleitet. Hier ist vor allem die Anschaffung neuer Abfüllanlagen zu nennen.

Ab 2035 soll nur noch Wasser für die Kategorie 1 aus den Bestandsbrunnen gefördert werden.

Neben dem geförderten Mineralwasser, das in den Produkten Verwendung findet, wird Mineralwasser für produktberührende Prozesse, wie beispielsweise die Endspülung bzw. Rinserung angewandt. Unmittelbar vor Befüllen der Flaschen mit Mineralwasser wird durch ein Ausspülen mit Wasser gleicher Art und Güte sichergestellt, dass ausschließlich Mineralwasser in der Flasche verbleibt. 

Zum sparsamen Umgang mit der Ressource ist neben einer schonenden Bewirtschaftung des Vorkommens mit mehreren, verteilt liegenden und in der Regel in geringeren Mengen fördernden Brunnen auch die Sicherstellung nach hydro-chemischen Gesichtspunkten zu rechnen. 

Die Brunnen A1, A2, A5 und A6 sollen demnach in der Regel für die Mineralwasserförderung (Kategorie 1A, 1B) genutzt werden. Leistungstechnisch stellen sie ein redundantes System dar. Die Brunnenleistung von A1 und A2 reicht für die vollständige Versorgung der Produktion aus, das Gleiche gilt für die Leistung von A5 und A6. Durch die gleichzeitige (entsprechend verteilte) Entnahme aus allen Brunnen kann im Regelbetrieb eine schonende Förderung erreicht werden.

Des Weiteren beinhaltet die beantragte Förderung von Grundwasser auch die Versorgung mit Trinkwasser, insbesondere der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen – sie ist damit sowohl für den Bestand der Adelholzener Alpenquellen, wie auch für die kommunale Trinkwasserversorgung von Bergen existenziell.

Keine Alternativen

Adelholzener hat geprüft, ob der Bedarf für die vorliegend beantragten Wassermengen aus anderen, gegebenenfalls sogar oberflächennahen Grundwasservorkommen oder kommunalen Trinkwasserressourcen gedeckt werden kann. Dies ist nicht der Fall. Alternativen sind nicht vorhanden und verbindlich absehbar bis 2035, nicht umsetzbar.

Seit den frühen 1970er Jahren bestand im Betrieb ein Bedarf an Trinkwasser für betriebliche Zwecke. Da keine entsprechende öffentliche Versorgung gegeben war, wurde im Jahr 1977 eine Erschließung solcher Wässer aus dem Bergener Moos geschaffen und seitdem über Jahrzehnte verwendet.

Bis heute kann die örtliche Trinkwasserversorgung keinerlei Kapazitäten, auch nicht in Teilen, für die Trinkwasserversorgung des Betriebs zur Verfügung stellen. 

Seit jeher prüft Adelholzener, das Werk zusätzlich und/oder alternativ mit Trinkwasser zu versorgen. Kurzfristige Alternativen zur beantragten Grundwasserentnahme bestehen nicht. Mittelfristige Konzepte werden entwickelt und sind realistisch. Sie werden im Antrag ausführlich dargestellt.

Für die Gewinnung des Mineralwassers gibt es per se keine Alternative zu dem antragsgegenständlichen Grundwasservorkommen.

Unabhängig davon, arbeitet Adelholzener permanent an der Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs im Unternehmen. Durch innovative Prozesse und technische Maßnahmen kann heute schon ein sehr guter Wert erzielt werden: So benötigt Adelholzener für 1 Liter Mineralwasser, 1,3 Liter Prozesswasser. Vergleicht man diesen Wert zum Beispiel mit der Bierproduktion, werden hier für 1 Liter Bier rund 3 bis 4 Liter Prozesswasser benötigt.

 

Laufendes umfassendes Monitoring

Durch das bisherige, umfassende Monitoring können Veränderungen im Grundwasser sofort erkannt werden. Durch die langjährigen und zahlreichen, insbesondere durch unterschiedliche Verfahren gewonnenen Messdaten kann im Rahmen der Monitoring-Maßnahmen nachgewiesen werden, dass mit der beantragten Grundwassernutzung keine schädlichen Gewässerveränderungen und keine nachteiligen Veränderungen für natürliche Lebensräume im Bergener Moos einhergehen werden. Quellen und Wasserversorgungen Dritter werden nicht beeinträchtigt. 

Das Monitoring belegt die vorhandene hydraulische Trennung zwischen dem oberflächennahen Grundwasser und dem tieferen Grundwasser (GWL 2). Es zeigt, dass die Grundwasserentnahme durch Adelholzener keinerlei Auswirkungen auf das Kalkalpin, also das Neubildungsgebiet und den dortigen Grundwasserleiter (GWL 3) hat.

Adelholzener führt seit jeher ein umfassendes Monitoring durch und baut dieses kontinuierlich aus. Insbesondere das Monitoring im Neubildungsgebiet wurde zuletzt intensiv ausgebaut. Aktuell sind 34 Messeinrichtungen, davon neben den auch als Grundwassermessstellen fungierenden 6 Brunnen, 28 Grundwassermessstellen in das Monitoring eingebunden.

Dieses Monitoring und die daraus seit Jahrzehnten gewonnenen Erkenntnisse machen es Adelholzener möglich, ein wichtiges Versprechen verbindlich abzugeben: Unser aller Trinkwasser ist sicher. Heute und in Zukunft.

Ganz im Sinne des Naturschutzes

Mit den vorliegenden Anträgen gehen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes nicht einher.

Gemäß § 14 BNatSchG (1) liegt ein Eingriff in Natur und Landschaft vor, wenn es zu „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels [kommt], die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.

Gemäß §15 BNatSchG ist „der Verursacher von Eingriffen verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.“

Für die reine Vielfalt – heute und in Zukunft

Adelholzener beschäftigt derzeit rund 750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit den Erlösen finanziert die alleinige Gesellschafterin, die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul, ihre Krankenhäuser und sozialen Einrichtungen.

Adelholzener beantragt zur Sicherung des Bestandes die Entnahme von Grundwasser zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierten Erfrischungsgetränken der Marken Adelholzener und Active O2.

Beantragt wird die Entnahme von Grundwasser im bereits bislang genehmigten Umfang, durch die seit 1977, behördlich anerkannt, sowohl die Erschließung des Werkes, als auch die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen ausschließlich sichergestellt wird. Alternative Trinkwasserversorgungen werden kontinuierlich geprüft, sind jedoch nicht vorhanden.

Die Adelholzener Alpenquellen GmbH beantragt unverändert die seit 2010 genehmigten Wasserrechte in Höhe von (übergangsweise maximal) 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Sie beantragt diese Rechte als einfache, jederzeit widerrufliche Erlaubnis. Diese Form des Rechts schließt etwaige Rechte Dritter nicht aus. Tatsächlich ist nach umfassenden, sachverständigen Prüfungen nachgewiesen, dass etwaige Rechte Dritter auch tatsächlich nicht beeinträchtigt werden. Weder die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen, noch sonstige private Wasserversorgungen können von der vorliegend beantragten Entnahme beeinträchtigt werden.

Der Grund hierfür liegt unter anderem in den vorliegenden, besonders günstigen geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten. Adelholzener nutzt für die Herstellung der hochwertigen Produkte von besonderer Reinheit tieferes Grundwasser.

Dieses Grundwasser wird durch sechs Brunnen im Bereich des Bergener Mooses gewonnen (Gewinnungsgebiet). Das gewonnene Grundwasser wird jedoch nicht in diesem Bereich des Gewinnungsgebietes, sondern in einem südlichen im Gebirge liegenden, rund 24,484 Quadratkilometer großen Gebiet, dem sogenannten Neubildungsgebiet gebildet. Dieses Gebiet ist besonders günstig für die Bildung von Grundwasser. Es zeichnet sich durch starke Niederschläge und optimale Bedingungen zur Versickerung aus.

Das geförderte Grundwasser benötigt rund 60 bis 70 Jahre, um, angereichert mit Mineralien, durch das Kalkalpin dem Gewinnungsgebiet zuzufließen. Das Grundwasservorkommen ist nicht Teil einer sogenannten „eisernen Reserve“, es ist Bestandteil des regulären Wasserkreislaufes.

Adelholzener beantragt eine Entnahme von Grundwasser, die weit unter jener Menge an Grundwasser liegt, die regelmäßig neu gebildet wird. Ein entsprechender Nachweis nach mehreren fachlich anerkannten Berechnungsmethoden wird dafür geführt. Dabei wurden den Berechnungen höchst vorsorglich nicht die realen, amtlichen Daten von 1977 bis 2023 sowie die noch günstigeren amtlichen Prognose für Niederschläge 2021 bis 2100 zu Grunde gelegt. Im Rahmen einer höchst konservativen worst-case-Betrachtung wurden durch Adelholzener deutlich niedrigere und ungünstigere Annahmen unterstellt. So gelingt zweifelsfrei der Nachweis eines entsprechend erforderlichen Dargebots.

Adelholzener kann darüber hinaus die Ergebnisse dieser fachlich anerkannten Berechnungen mit Daten bestätigen, die seit Jahrzehnten im Rahmen von umfassenden Dauerbeobachtungen (Monitoring) – zum Teil sogar im 5-Minuten-Takt – an unterschiedlichen Messpunkten erhoben, gesichert und ausgewertet werden.

Die Wasserstände an den Messstellen des genutzten Grundwasservorkommens weisen seit 1977 keine fallenden bzw. sinkenden Veränderungen auf. Sie sind bis heute unverändert.

Auch dies zeigt: Dem Grundwasservorkommen fließt mehr Grundwasser zu, als für die Herstellung von Mineralwasser und die Sicherstellung der kommunalen Trinkwasserversorgung entnommen wird. Eine – wie auch immer geartete – Reserve wird nicht in Anspruch genommen und nicht verbraucht.