Zwei Anträge, ein Ziel
Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser
Dieses Recht garantiert außerdem, dass Adelholzener die kommunale Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen mit sicherstellt.
Aktuell besteht das Wasserrecht in Form von stets widerruflichen und befristeten beschränkten Erlaubnissen in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr. Diese Erlaubnisse enden 2025. Zur Sicherung und zum Erhalt des Betriebes wird eine unmittelbare Fortsetzung der heutigen Rechte beantragt – aufgegliedert in zwei Anträge.
Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, um Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Die Anträge werden bewusst für unterschiedliche Laufzeiten gestellt. Denn Ziel von Adelholzener ist es, bis zum Jahr 2035 die Trinkwasserversorgung durch aufwändig zu erschließende, alternative, oberflächennahe Quellen neu aufzubauen, ohne das Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos dafür in Anspruch nehmen zu müssen.
Der für die Trinkwasserversorgung maßgebliche Antrag 2 sieht daher lediglich eine übergangsweise Laufzeit von 10 Jahren vor. Antrag 1 wird für die auch bislang übliche Laufzeit von 25 Jahren gestellt.
Die eingereichten Anträge auf Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen sind unter dem Link Wasserrechtsantrag als PDF-Dokument einsehbar. Jedes der zehn Kapitel wird nachfolgend kurz zusammengefasst.


Antragstellerin ist die Adelholzener Alpenquellen GmbH. Sie ist seit jeher im Besitz der Barmherzigen Schwestern von hl. Vinzenz von Paul und ist heute einer der führenden Mineralbrunnen in Deutschland.
Mit den Erlösen finanziert die Kongregation unterschiedliche soziale Projekte, welche sich wirtschaftlich selbst nicht tragen. Vor allem sind dies Krankhäuser, Altenheime, Bildungseinrichtungen für Pflegeberufe und Einrichtungen für Betreutes Wohnen sowie Seniorenwohnanlagen in München und Südbayern. Über 1.800 Mitarbeiter sind neben den Ordensschwestern in den Einrichtungen der Kongregation beschäftigt.
Adelholzener produziert und vertreibt nicht alkoholische Getränke wie Mineral- und Heilwasser, Erfrischungs- und Süßgetränke sowie Nektare unter den Marken Adelholzener und Active O2.
Das Unternehmen beliefert mit seinen Produkten den Getränkefachgroßhandel, den Lebensmitteleinzelhandel, den Convenience-Bereich sowie die Gastronomie und Hotellerie. Dabei ist der Fokus der Geschäftstätigkeit primär nur auf den nationalen Markt gerichtet. (Umsatzanteil 2021: Inland 93,7 %, Export 6,3 %).
Zudem stellt Adelholzener die Versorgung der Allgemeinheit sicher. Seit 1979 unterstützt Adelholzener zusätzlich die kommunale Trinkwasserversorgung: als Redundanz bei Wartungsarbeiten, bei Versorgungsausfällen und für die Versorgung des Bergener Ortsteils Bernhaupten. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung würde zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen. Adelholzener zählt daher zur sogenannten kritischen Infrastruktur.
Adelholzener beschäftigte zum 31.12.2021 (unmittelbar) 543 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie stellt damit für viele Familien in der Region die Grundlage für den Lebensunterhalt dar.
Warum werden zwei Anträge gestellt?
Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Es wird in Summe für die Brunnen A1, A2, A5 und A6 die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 990.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2050 erfolgen.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Es wird in Summe für die Brunnen A3 und A4 die Zulassung der bisher genehmigten Fördermenge von bis zu maximal 600.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2035 erfolgen.
Beide Anträge zusammengenommen entsprechen die beantragten Mengen dem aktuellen Wasserrecht in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr.
Die Brunnen A1 bis A6
Der Ursprung des Unternehmens liegt im Gewinnungsgebiet der Primus Quelle in Bad Adelholzen. Seit 1907 im Besitz der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz von Paul wurde sie im Jahr 1939 als staatliche Heilquelle anerkannt. Ab 1970 begann die Entwicklung zu dem heutigen Industriebetrieb.
Nachdem ein Anschluss an die kommunale Trinkwasserversorgung nicht möglich war und bis heute, mangels ausreichender Kapazitäten der kommunalen Trinkwasserversorger, nicht möglich ist, wurden mehrere, zum Teil sehr tiefe Erkundungsbohrungen nach Grundwasser
abgeteuft.
Mit dem Bescheid aus dem Jahr1988 wurde das im Brunnen A1 erschlossene Grundwasser als natürliches Mineralwasser amtlich anerkannt. Somit konnte es ab diesem Zeitpunkt neben den bisherigen Nutzungen auch als Mineralwasser abgefüllt bzw. zur Herstellung mineralwasserbasierter Getränke verwendet werden.
1989 erfolgte die Bohrung des Brunnens A2 und deren Ausbau zur Fassung. 2008 wurde eine dritte Bohrung abgeteuft und als kleinkalibriger Brunnen gesichert. Ein Jahr später folgte die Brunnenbohrung A4. Mit dem Brunnen A5 (2018) und dem Brunnen A6 (2022) wurde ein zur Sicherung der Versorgung erforderliches, redundantes System geschaffen.
Sanierungsarbeiten in den Jahren 2011/12 und 2020/21 führten dazu, dass heute alle Brunnen in einem einwandfreien, technischen Zustand sind. Sie fassen nur Wasser im tieferen Grundwasserleiter (GWL 2). Gegen Tagwasser und höhere Grundwasserleiter sind sie durch Stahlrohre und Tonabdichtungen abgesperrt, so dass keine hydraulischen Kontakte zum tieferen Grundwasserleiter möglich sind.
Im Wasserrechtsantrag werden alle Brunnen einzeln entsprechend ihrem geologischen Profil und ihrer technischen Beschaffenheit beschrieben.

Der geologische Aufbau des Gebietes um die Ortschaft Bergen und generell des Chiemgaus wurde in der Vergangenheit immer wieder bearbeitet und beschrieben.
Betrachtet man den geologischen Aufbau von Süden nach Norden, so sind die ältesten Gesteine in der Kalkalpinen Zone zu finden. Bergen liegt, geologisch betrachtet, an der Schnittstelle der Kalk-Alpinen Zone (im Süden), der Flysch-Zone (im Südosten), dem Helvetikum (im Nord-/Osten) und der Molasse-Zone (im Norden).
Im Wasserrechtsantrag werden die einzelnen Zonen und Schichten beschrieben und in Karten ausgewiesen.
Die Mineralwasserproduktion der Adelholzener Alpenquellen zeichnet sich unter anderem durch einen einzigartigen geologischen und hydrologischen Sonderfall aus. Im Regelfall liegt das Gewinnungsgebiet eines Mineralbrunnens, also der Bereich, in welchem die Brunnen zur Förderung des Grundwassers liegen, innerhalb des Neubildungsgebietes, also innerhalb des Bereichs, in welchem auch die Grundwasserneubildung stattfindet.
In vorliegendem Sonderfall sind Neubildungsgebiet und Gewinnungsgebiet durch die besonderen geologischen Verhältnisse voneinander getrennt.
Die Adelholzener Brunnen liegen im Bergener Moos. Unter dem Bergener Moss befindet sich im zweiten, tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) das zu fördernde Adelholzener Grundwasservorkommen.
Dieses Grundwasservorkommen ist durch eine mächtige Seetonschicht nach oben hin abgedichtet. Eine Neubildung durch Versickern von oben aus dem GWL 1 ist hier nicht möglich. Im Gewinnungsgebiet, also im Bereich des Bergener Mooses selbst erfolgt daher keine Neubildung von Grundwasser für das darunter befindliche Grundwasservorkommen (GWL 2).
Grundwasser, welches in das Adelholzener Grundwasservorkommen im tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) im Gewinnungsgebiet zuströmt, sickerte rund 70 Jahren durch den Kluftgrundwasserleiter.
Seit 1990 führt Adelholzener Untersuchungen mittels Isotopen durch. Das Grundwasser im GWL 2 weist Jung- bzw. Altwasseranteile auf und kann im Durchschnitt auf rund 60 Jahre bestimmt werden. Es handelt sich bei dem Grundwasser im Gewinnungsgebiet daher nicht um eine so genannte „fossile eiserne Reserve“ mit einer Altersstruktur von mehreren tausend Jahren.

Im Neubildungsgebiet des kalkalpinen Hinterlandes finden sich unterschiedliche Nutzungen. Vor allem die Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, d.h. die Ägidiusquelle der Gemeinde Bergen und die Wasserversorgung des Ortsteils Pattenberg.
Neben diesen Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung finden sich zahlreiche private Fassungen, die für Trinkwasser- und/oder Brauchwasserzwecke genutzt werden. Eine Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz war bisher und ist bis dato nicht möglich.
Im Wasserrechtsantrag werden die einzelnen Quellen und Brunnen beschrieben und in Karten ausgewiesen.
Das Adelholzener Grundwasservorkommen steht in keinem hydrogeologischen Zusammenhang mit den zuvor genannten Nutzungen Dritter. Grundwasser, welches durch sonstige Nutzer dem Wasserhaushalt entzogen wird, gelangt nicht in das Adelholzner Grundwasservorkommen. Die Entnahme von Grundwasser aus dem Adelholzener Grundwasservorkommen kann die bekannten, sonstigen Nutzungen nicht beeinträchtigen.
Ägidiusquelle
Die im alpinen Hinterland liegende Ägidiusquelle bildet die einzige, eigene Grundlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen. Daneben erfolgt die Versorgung aus dem System von Adelholzener und durch den Zukauf von der nördlich gelegenen Mühlener-Gruppe.
Die im Wasserrechtsantrag einsichtigen Ergebnisse des Gutachtens Eichenseher belegen, dass eine Beeinträchtigung der Ägidiusquelle durch die beantragten Wasserentnahmen durch Adelholzener auszuschließen ist.
Wasserversorgung
Ortsteil Pattenberg Der Ortsteil Pattenberg der Gemeinde Bergen ist nicht an das Versorgungsgebiet Bergen, d.h. die Ägidiusquelle angeschlossen. Die Trinkwasserversorgung wird durch Wasser-Besitz-Vereinigung Pattenberg wahrgenommen.
Die im Wasserrechtsantrag einsichtigen Begründungen zeigen, dass eine Beeinflussung der drei Gewinnungsanlagen von Pattenberg durch die Entnahme der Adelholzener Brunnen auszuschließen ist.
Quellkartiertung
Im Sommer 2021 fand eine Kartierung von Quellen, meist im kalkalpinen Hinterland des Weißachentales, statt. Insgesamt wurden 56 Quellen aufgenommen. Im Wasserrechtsantrag findet sich eine anonymisierte Version der ausführlichen Dokumentation.
Die kartierten Quellen im Neubildungsgebiet liegen in Höhenlagen von ca. 600 bis zu 1300 m ü.NN. Die im tieferen Grundwasserleiter des Adelholzener Gewinnungsgebietes gelegenen Brunnen fassen Wasser im Niveau von ca. 360 bis 457 mNN. Ihre Ruhedruckpotenziale liegen bei ca. 530 mNN. Aufgrund dieser Höhenunterschiede ist ein hydraulischer Kontakt zwischen den Quellen im Neubildungsgebiet und den Brunnen fachtechnisch auszuschließen.
Mehr Nachbildung als Entnahme
Das Neubildungsgebiet zeichnet sich durch besonders günstige Randbedingungen aus.
Die Gesamtfläche von rund 24.484 km² ist nahezu unversiegelt, Niederschläge können unter optimalen Bedingungen versickern. Optimal sind auch die auf Grund der Höhenlage niedrigeren Temperaturen. Und es finden Niederschläge – auch prognostiziert unter Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels – in überdurchschnittlichem Umfang und in überdurchschnittlicher Anzahl statt.
Die in der Summe beider Anträge beantragte Jahresentnahmemenge von insgesamt 1,59 Mio. m³ ist – auch bei hypothetischer Unterstellung schlechtester Voraussetzungen und Annahmen (worst-case) – durch die jährliche Grundwasserneubildung im Kalkalpin gedeckt. Es wird somit auch bei einer worst-case-Betrachtung, weit mehr Grundwasser neu gebildet, als Adelholzener entnimmt.
Im Wasserrechtsantrag werden diese Erkenntnisse anhand von Karten, Messdaten und statistischen Berechnungen belegt.
Wichtig ist noch zu wissen, dass jenes Wasser, das nicht entnommen wird, aufgrund des Flussverlaufs des tieferen Grundwasserstockwerks (GWL 2), nicht in einem abgeschlossenen Reservoire landet, sondern ins Meer fließt. Es sammelt sich also zu keiner „eisernen“ Reserve.

In den 1970er Jahren war Adelholzener gezwungen, eine eigene, sichere, betriebliche Wasserversorgung aufzubauen, da keine Versorgung durch die lokalen öffentlichen Wasserversorger in Bezug auf Menge und Qualität möglich war.
Über die Jahrzehnte hinweg hat sich parallel zum wirtschaftlichen Erfolg, die bauliche Entwicklung der Gebäude und die betriebliche Infrastruktur gestaltet.
Das in den Brunnen im Gewinnungsgebiet des Bergener Mooses und der Staudach-Egerndacher Filz geförderte Grundwasser wird jeweils durch eine separate Transportleitung zur Wasserzentrale gepumpt.
Dort erfolgt in Abhängigkeit vom jeweiligen Wasserchemismus, dem nachfolgenden Verwendungszweck sowie den Richtlinien nach TrinkVO und MTVO eine Aufbereitung.
Wässer, die zur öffentlichen Trinkwasserversorgung vorgesehen sind, werden separat in einen Vorlagetank geführt, nachdem sichergestellt ist, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung erfüllt und eingehalten werden.
Wässer, die für die innerbetriebliche Wasserversorgung benötigt werden, müssen den Sterilwasser-Standard erfüllen. Hier kommen jedoch noch dezentrale Einrichtungen zur Aufbereitung hinzu, die aus der Technik der Produktionsanlagen abzuleiten sind.
Entsprechend dieser Bedarfe werden im Wasserrechtsantrag die Anträge 1 und 2 begründet.
Keine Alternativen
Adelholzener hat geprüft, ob der Bedarf für die vorliegend beantragten Wassermengen aus anderen, gegebenenfalls sogar oberflächennahen Grundwasservorkommen oder kommunalen Trinkwasserressourcen gedeckt werden kann. Dies ist nicht der Fall. Alternativen sind nicht vorhanden.
Seit den frühen 1970er Jahren bestand bei Adelholzener ein Bedarf an Trinkwasser für betriebliche Zwecke. Bis heute kann die örtliche Trinkwasserversorgung keinerlei Kapazitäten, auch nicht in Teilen, für die Trinkwasserversorgung von Adelholzen zur Verfügung stellen.
Adelholzen prüft seit jeher, das Werk zusätzlich und/oder alternativ mit Trinkwasser zu versorgen. Kurzfristige Alternativen bestehen nicht. Mittelfristige Konzepte werden entwickelt und im Wasserrechtsantrag ausführlich beschrieben. So zum Beispiel eine mögliche Quellnutzung der Stadtwerke Traunstein.
Auch die Gemeinde Bergen hat nach Prüfung mitgeteilt, dass sie das ihr zur Verfügung gestellte Grundwasser alternativ nicht selbst bereitstellen kann. Für die Gewinnung des Mineralwassers gibt es per se keine Alternative.
Laufendes umfassendes Monitoring
Durch das bisherige, umfassende Monitoring können Veränderungen im Grundwasser sofort erkannt werden. Durch die langjährigen und zahlreichen, insbesondere durch unterschiedliche Verfahren gewonnen, Messdaten im Rahmen der Monitoring-Maßnahmen, kann nachgewiesen werden, dass mit der beantragten Grundwassernutzung keine schädlichen Gewässerveränderungen und keine nachteiligen Veränderungen für natürliche Lebensräume im Bergener Moos einhergehen werden. Quellen und Wasserversorgungen Dritter werden nicht beeinträchtigt.
Das Monitoring belegt die vorhandene hydraulische Trennung zwischen dem oberflächennahen Grundwasser und dem tieferen Grundwasser (GWL 2).
Ganz im Sinne des Naturschutzes
Mit den vorliegenden Anträgen gehen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes nicht einher.
Gemäß § 14 BNatSchG (1) liegt ein Eingriff in Natur und Landschaft vor, wenn es zu „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels [kommt], die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können“.
Gemäß §15 BNatSchG ist „der Verursacher von Eingriffen verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort, ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind.“