Unabhängiges Monitoring
Nachhaltige Messungen –
heute und
in Zukunft
Aus ureigenem Interesse führt Adelholzener seit Jahrzehnten ein umfassendes Monitoring durch – zusätzlich zur staatlichen Überwachung. Sowohl das Monitoring wie auch die Überwachung bestätigen übereinstimmend, dass durch die Adelholzener Wasserentnahme keinerlei nachteilige Veränderung des Grundwasservorkommens und der Natur entstanden ist. Auch künftig werden an den Grundwassermessstellen kontinuierlich Messungen der Wasserstände und Druckpotenziale vorgenommen.
Nachfolgende Schaubilder, Grafiken und Daten zeigen die vielfältigen Untersuchungen und Auswertungen

Von wem und warum wird der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis gestellt?

Antragstellerin ist die Adelholzener Alpenquellen GmbH. Sie ist seit jeher im Besitz der Barmherzigen Schwestern von hl. Vinzenz von Paul und ist heute einer der führenden Mineralbrunnen in Deutschland.
Mit den Erlösen finanziert die Kongregation unterschiedliche soziale Projekte, welche sich wirtschaftlich selbst nicht tragen. Vor allem sind dies Krankhäuser, Altenheime, Bildungseinrichtungen für Pflegeberufe und Einrichtungen für Betreutes Wohnen sowie Seniorenwohnanlagen in München und Südbayern. Über 1.800 Mitarbeiter sind neben den Ordensschwestern in den Einrichtungen der Kongregation beschäftigt.
Adelholzener produziert und vertreibt nicht alkoholische Getränke wie Mineral- und Heilwasser, Erfrischungs- und Süßgetränke sowie Nektare unter den Marken Adelholzener und Active O2.
Das Unternehmen beliefert mit seinen Produkten den Getränkefachgroßhandel, den Lebensmitteleinzelhandel, den Convenience-Bereich sowie die Gastronomie und Hotellerie. Dabei ist der Fokus der Geschäftstätigkeit primär nur auf den nationalen Markt gerichtet. (Umsatzanteil 2021: Inland 93,7 %, Export 6,3 %).
Zudem stellt Adelholzener die Versorgung der Allgemeinheit sicher. Seit 1979 unterstützt Adelholzener zusätzlich die kommunale Trinkwasserversorgung: als Redundanz bei Wartungsarbeiten, bei Versorgungsausfällen und für die Versorgung des Bergener Ortsteils Bernhaupten. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung würde zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen. Adelholzener zählt daher zur sogenannten kritischen Infrastruktur.
Adelholzener beschäftigte zum 31.12.2021 (unmittelbar) 543 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie stellt damit für viele Familien in der Region die Grundlage für den Lebensunterhalt dar.

Antragstellerin ist die Adelholzener Alpenquellen GmbH. Sie ist seit jeher im Besitz der Barmherzigen Schwestern von hl. Vinzenz von Paul und ist heute einer der führenden Mineralbrunnen in Deutschland.
Mit den Erlösen finanziert die Kongregation unterschiedliche soziale Projekte, welche sich wirtschaftlich selbst nicht tragen. Vor allem sind dies Krankhäuser, Altenheime, Bildungseinrichtungen für Pflegeberufe und Einrichtungen für Betreutes Wohnen sowie Seniorenwohnanlagen in München und Südbayern. Über 1.800 Mitarbeiter sind neben den Ordensschwestern in den Einrichtungen der Kongregation beschäftigt.
Adelholzener produziert und vertreibt nicht alkoholische Getränke wie Mineral- und Heilwasser, Erfrischungs- und Süßgetränke sowie Nektare unter den Marken Adelholzener und Active O2.
Das Unternehmen beliefert mit seinen Produkten den Getränkefachgroßhandel, den Lebensmitteleinzelhandel, den Convenience-Bereich sowie die Gastronomie und Hotellerie. Dabei ist der Fokus der Geschäftstätigkeit primär nur auf den nationalen Markt gerichtet. (Umsatzanteil 2021: Inland 93,7 %, Export 6,3 %).
Zudem stellt Adelholzener die Versorgung der Allgemeinheit sicher. Seit 1979 unterstützt Adelholzener zusätzlich die kommunale Trinkwasserversorgung: als Redundanz bei Wartungsarbeiten, bei Versorgungsausfällen und für die Versorgung des Bergener Ortsteils Bernhaupten. Ein Ausfall oder eine Beeinträchtigung würde zu erheblichen Versorgungsengpässen oder zu Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen. Adelholzener zählt daher zur sogenannten kritischen Infrastruktur.
Adelholzener beschäftigte zum 31.12.2021 (unmittelbar) 543 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie stellt damit für viele Familien in der Region die Grundlage für den Lebensunterhalt dar.
Warum werden zwei Anträge gestellt?

Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Es wird in Summe für die Brunnen A1, A2, A5 und A6 die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 990.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2050 erfolgen.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Es wird in Summe für die Brunnen A3 und A4 die Zulassung der bisher genehmigten Fördermenge von bis zu maximal 600.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2035 erfolgen.
Beide Anträge zusammengenommen entsprechen die beantragten Mengen dem aktuellen Wasserrecht in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr.

Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Es wird in Summe für die Brunnen A1, A2, A5 und A6 die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 990.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2050 erfolgen.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Es wird in Summe für die Brunnen A3 und A4 die Zulassung der bisher genehmigten Fördermenge von bis zu maximal 600.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2035 erfolgen.
Beide Anträge zusammengenommen entsprechen die beantragten Mengen dem aktuellen Wasserrecht in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr.
Warum werden zwei Anträge gestellt?

Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Es wird in Summe für die Brunnen A1, A2, A5 und A6 die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 990.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2050 erfolgen.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Es wird in Summe für die Brunnen A3 und A4 die Zulassung der bisher genehmigten Fördermenge von bis zu maximal 600.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2035 erfolgen.
Beide Anträge zusammengenommen entsprechen die beantragten Mengen dem aktuellen Wasserrecht in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr.

Mit Antrag 1 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A5 und A6 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient dem Mineralwasserbetrieb zur Herstellung von Mineralwasser und mineralwasserbasierender Getränke.
Es wird in Summe für die Brunnen A1, A2, A5 und A6 die Zulassung der Fördermenge von bis zu maximal 990.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2050 erfolgen.
Mit Antrag 2 beantragt Adelholzener die stets widerrufliche und befristete beschränkte Erlaubnis, Grundwasser aus den Brunnen A3 und A4 zu Tage zu fördern. Diese Gewässerbenutzung dient der Trinkwasserversorgung, insbesondere auch der kommunalen Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen.
Es wird in Summe für die Brunnen A3 und A4 die Zulassung der bisher genehmigten Fördermenge von bis zu maximal 600.000 m³ pro Jahr beantragt. Die Laufzeit für die beschränkte, jederzeit widerrufliche wasserrechtliche Erlaubnis soll bis zum 01.01.2035 erfolgen.
Beide Anträge zusammengenommen entsprechen die beantragten Mengen dem aktuellen Wasserrecht in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. Kubikmeter pro Jahr.