Adelholzener will seine bisherigen Wasserrechte erhalten – nicht erweitern. Der neue Wasserrechtsantrag ist notwendig, weil die bestehenden Genehmigungen – seit jeher befristet und über Jahrzehnte nach behördlicher Überprüfung immer wieder verlängert – auslaufen. Der Antrag ist sorgfältig vorbereitet und liegt dem Landratsamt Traunstein als Genehmigungsbehörde zur Prüfung vor.
Adelholzener produziert und vertreibt nichtalkoholische Getränke wie Mineral- und Heilwasser sowie mineralwasserbasierende Erfrischungsgetränke unter den Marken Adelholzener und Active O2.
Seit jeher bemüht sich das Unternehmen um ein Wirken im Einklang mit der Natur und den Werten der alleinigen Gesellschafterin des Unternehmens, der Kongregation vom hl. Vinzenz von Paul, einer letztlich gemeinnützigen Körperschaft des Öffentlichen Rechts. So werden die Erlöse der Adelholzener Alpenquellen dazu verwendet, Arbeitsplätze langfristig zu sichern, stete Innovation im Unternehmen voranzutreiben und einen zukunftsweisenden Standard an Nachhaltigkeit und höchstmögliche Produktqualität und -vielfalt sicherzustellen.
Alle weiteren Erlöse kommen konsequent und zu 100 % dem Dienst am Nächsten zugute und fließen in die sozialen Projekte der Kongregation.
Aktuell beschäftigt Adelholzener rund 750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Adelholzener stellt für viele Familien in der Region die Grundlage für den Lebensunterhalt dar.
Definition: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/recht/index.htm
Rechtsgrundlagen Bereich Wasser
Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe der Wasserwirtschaft auf der Grundlage der Wassergesetze. Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Freistaats Bayerns.
Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, ist eine behördliche Gestattung erforderlich.
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) unterscheidet zwischen verschiedenen Formen dieser behördlichen Gestattung.
Das Wasserecht in Bayern kennt in diesem Fall die beschränkte Erlaubnis, die gehobene Erlaubnis und die Bewilligung. Die Bewilligung gewährt das stärkste Recht, weil sie einen festen Anspruch auf die Nutzung gewährt. Die beschränkte Erlaubnis stellt dementgegen das schwächste, weil jederzeit widerrufliche Recht dar. Welche Form der Gestattung erteilt wird, ist abhängig vom gestellten Antrag.
Adelholzener hat dieses schwächste Recht, die beschränkte Erlaubnis beantragt.
Der Vollzug des WHGs sowie des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) obliegt den Kreisverwaltungsbehörden.
Genehmigungsbehörde ist damit für den von Adelholzener gestellten Antrag das Landratsamt Traunstein. Dort wurde der Adelholzener Wasserrechtsantrag zur Fortschreibung der “Wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Entnahme von Grundwasser” eingereicht. Das Landratsamt Traunstein wird bei der Entscheidung über den gestellten Antrag unterstützt durch das Wasserwirtschaftsamt als Fachbehörde (sog. amtlicher Sachverständiger).
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz stellt im Internet unter https://www.umweltpakt.bayern.de/wasser/fachwissen/364/wasserrechtliche-verfahren-im-ueberblick detailliert weiterführende Informationen zur Verfügung.
Der Wasserrechtsantrag ist Ergebnis einer sehr sorgfältigen Überprüfung. Er ist bearbeitet durch einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen. Die lange Bearbeitungszeit ist Folge unseres hohen Qualitätsanspruchs. Sie ist auch Folge geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen.
Im Zuge der Bearbeitung haben sich verschiedene amtliche Vorgaben, wie z.B. geologische Karten oder Klimadaten geändert. Der Wasserrechtsantrag wurde wiederholt und aufwändig immer den aktuellsten Grundlagenannahmen der Behörden angepasst. Zudem änderten sich wiederholt rechtliche Rahmenbedingungen. Auch an diese Änderungen musste der Antrag angepasst werden.
Folge dieser Änderungen war, dass eine sogenannte Alternativenprüfung vorgenommen werden musste. Die Suche nach möglichen alternativen Trinkwasserquellen haben die Adelholzener Alpenquellen sehr ernst genommen und erhebliche Investitionen dafür getätigt. Allein diese wichtige Prüfung, zu der unter anderem auch Bohrungen gehörten, dauerte rund zwei Jahre.
Parallel dazu wurde das Monitoring durch den Bau neuer Grundwassermessstellen kontinuierlich erweitert. Die dadurch noch umfassender gewonnenen Monitoringdaten wurden ebenfalls in den Wasserrechtsantrag eingearbeitet.
Letztlich wurden in verschiedenen, sehr zeitintensiven Worst-Case-Berechnungen sichergestellt, dass auch bei Zugrundelegung unrealistisch schlechter Veränderungen der Grundlagenannahmen mehr Grundwasser neu gebildet wird, als wir als Entnahme mit dem Wasserrechtsantrag beantragen. Wir haben uns die Zeit genommen, den Behörden, jedem Interessierten und uns, maximale Gewissheit über die entscheidenden Fakten zu geben.
Definition: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/recht/index.htm
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein unselbstständiger Teil der Zulassungsverfahren für Vorhaben, die die Umwelt besonders in Anspruch nehmen. Sie ist schwerpunktmäßig im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt.
Die UVP umfasst die frühzeitige Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens. Im Rahmen der Zulassungsverfahren mit UVP werden die Öffentlichkeit und die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, beteiligt. Sie können sich zum Vorhaben und den zu erwartenden Umweltauswirkungen äußern und Stellung nehmen. Das Ergebnis der UVP wird anschließend bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens berücksichtigt.
Adelholzener hat bereits im Zuge der Genehmigung der bestehenden Wasserrechte eine solche UVP durchlaufen. Die Öffentlichkeit wurde an diesem Verfahren beteiligt. Die Umweltverträglichkeit wurde dabei festgestellt. Da die bestehenden Rechte nur fortgeschrieben werden sollen, also keine weitergehenden Entnahmen beantragt werden, ist die erneute Durchführung dieses Verfahrens nicht erforderlich.
Um jedoch der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, sich umfassend zu informieren und sich auch aktiv an dem Verfahren beteiligen zu können, hat Adelholzener von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, freiwillig nochmals das Verfahren zur UVP durchzuführen.
Die Genehmigungsbehörde, also das Landratsamt Traunstein, wird in einem dafür vorgesehenen Portal den entsprechenden Bericht veröffentlichen. Das Portal finden Sie unter folgendem Link: https://www.uvp-verbund.de/