Häufig gestellte Fragen

FAQs

Wasser ist unser wichtigstes Gut. – Der treusorgende, vorsichtige und ökologisch nachhaltige Umgang mit der Natur und der wertvollen Ressource Wasser hat für uns oberste Priorität. Wir tun alles dafür, dass unser aller Trinkwasser sicher ist. Heute und auch in Zukunft.

Rund um das Thema Wasser und den Antrag zur „Wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme des Grundwassers“ gibt es eine Menge an Fragen. Wir beantworten Sie gerne.

Haben Sie weitere Fragen, die wir beantworten können, nehmen Sie bitte über das Formular am Ende dieser Seite Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Definition: https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/recht/index.htm

Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe der Wasserwirtschaft auf der Grundlage der Wassergesetze. Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes und des Freistaats Bayerns.

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, brauchen Sie eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum nicht zu einer Gewässerbenutzung etc. (§ 4 Abs. 3 WHG).

Natürliches Mineralwasser stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es ist von ursprünglicher Reinheit und frei von Krankheitserregern. Aufgrund des Gehaltes an Mineralstoffen, Spurenelementen und sonstigen Bestandteilen soll natürliches Mineralwasser bestimmte physiologische Wirkungen haben. 

Mineralwasser ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss. Hier gilt die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO).

Für die amtliche Anerkennung muss ein Antrag mit umfassenden Informationen bei dem jeweiligen Bundesland gestellt werden, in dem die Quelle liegt. 

Beim Herstellen und Verarbeiten von natürlichem Mineralwasser sind nur wenige Verfahren erlaubt. So genannte unbeständige Inhaltsstoffe (Eisen- und Schwefelverbindungen) dürfen abgetrennt werden. Dabei sind jedoch keine chemischen Verfahren erlaubt, sondern lediglich Filtration, Dekantieren oder Belüften. 

Auf dem Etikett der Mineralwasserflasche finden Verbraucher alle wichtigen Informationen zum Produkt. 

Adelholzener war in den 1970er Jahren gezwungen, sich eine eigene, sichere betriebliche Wasserversorgung aufzubauen, da eine Versorgung durch die lokalen öffentlichen Wasserversorger in Bezug auf Menge und Qualität nicht möglich war. Und das ist bis heute nicht möglich.

Innerhalb des Betriebes ist eine Vielzahl von Wässern im Einsatz. Sie weisen unterschiedliche Qualitäten auf.

Im Rahmen der Mineralwasserproduktion wird besonders hochwertiges und reines Prozesswasser zum Endspülen und Rinsen der Flaschen, zur Desinfektion der Flaschenverschlüsse sowie für unterschiedliche Prozesse im Labor verwendet. Dies sind Wässer der so genannten Kategorie 1B.

Wässer, die zur Trinkwasserversorgung vorgesehen sind, können unter dem Begriff Kategorie 2 zusammengefasst werden. Sie dienen der betrieblichen und insbesondere der kommunalen Trinkwasserversorgung.

Grundlage, um all diese Qualitäten sicher zu stellen, sind Richtlinien der Trinkwasser- als auch Mineral- und Tafelwasser-Verordnung. Sie müssen darüber hinaus dem IFS (International Food Standard), also den international gültigen Regeln der Lebensmittelproduktion gerecht werden.

Das Adelholzener Mineralwasser zeichnet sich unter anderem durch einen einzigartigen geologischen und hydrogeologischen Sonderfall aus. Im Regelfall liegt das Gewinnungsgebiet eines Mineralbrunnens, also der Bereich, in welchem die Brunnen zur Förderung des Grundwassers liegen, innerhalb des Neubildungsgebietes, also innerhalb des Bereichs, in welchem auch die Grundwasserneubildung stattfindet.

Im vorliegenden Sonderfall sind Neubildungsgebiet und Gewinnungsgebiet durch die besonderen geologischen Verhältnisse räumlich voneinander getrennt. Sie unterscheiden sich ganz erheblich in ihrem geologisch-hydrogeologischen Aufbau.

Das Neubildungsgebiet liegt im Kalkalpin. Unterschiedliche Grundwasserleiter in verschiedenen Tiefen gibt es in diesem Bereich nicht. Bei dem Kalkalpin handelt es sich um einen – sich über alle Tiefen des Gebirges erstreckenden – Kluftgrundwasserleiter (GWL 3). Dieser Kluftgrundwasserleiter weist eine geringe nutzbare Porosität auf. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist dort gering. Aus dem Kluftgrundwasserleiter strömt Grundwasser nach Norden dem Gewinnungsgebiet zu. 

Das Gewinnungsgebiet liegt nicht im Kalkalpin, sondern im Bereich eines nacheiszeitlich mit Sedimenten verfüllten Gletscherseitenarms. Hier gibt es verschiedene, übereinanderliegende Grundwasserleiter in unterschiedlichen Tiefen. Das antragsgegenständliche Grundwasservorkommen befindet sich im sogenannten zweiten Grundwasserleiter (GWL 2). Bei diesem handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter mit Lockergesteinen, überwiegenden Kiesen, welche eine deutlich höhere Porosität aufweisen. Die Grundwasserfließgeschwindigkeit ist hier höher.

Die Adelholzener Brunnen liegen in diesem Grundwasservorkommen unter dem Bergener Moos. Unter dem Bergener Moos befindet sich im zweiten, tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) das zu fördernde Adelholzener Grundwasservorkommen.

Dieses Grundwasservorkommen ist durch eine mächtige Seetonschicht nach oben hin abgedichtet. Eine Neubildung durch Versickern von oben aus dem oberflächennahen, ersten Grundwasserstockwerk (GWL 1) ist hier aufgrund des geologisch-hydrogeologischen Aufbaus nicht möglich. Im Gewinnungsgebiet, also im Bereich des Bergener Mooses selbst erfolgt daher keine Neubildung von Grundwasser für das darunter befindliche Grundwasservorkommen (GWL 2).

Grundwasser, das in das Adelholzener Grundwasservorkommen im tieferen Grundwasserstockwerk (GWL 2) im Gewinnungsgebiet zuströmt, sickerte rund 60 bis 70 Jahre durch den Kluftgrundwasserleiter des Kalkalpins (GWL 3) im südlich gelegeneren Neubildungsgebiet.

 

Die im alpinen Hinterland gelegene Ägidiusquelle bildet die einzige, eigene Grundlage für die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen. Daneben erfolgt die Versorgung durch den Zukauf von der nördlich gelegenen Mühlener-Gruppe. Und die öffentliche Trinkwasserversorgung der Gemeinde Bergen greift auf Wasser zurück, das aus den Adelholzener Brunnen gewonnen wird. Mit diesem Wasser werden Ortsteile und Anwesen in Bereich Bernhaupten sowie Einzelanwesen im Bereich Ramberg, Sonnleiten, Hasling, Oed, Hilzing, Eßbaum und Schmidwald versorgt.

Neben der kontinuierlichen Versorgung der zuvor genannten Ortsteile und Anwesen dienen die Adelholzener Brunnen auch als Redundanz bei Ausfällen und Wartungen der gemeindlichen Quellen.

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